Müssen vom Amt zu viel gezahlte Sozialleistungen zurückbezahlt werden?

Was passiert eigentlich, wenn man Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Hartz IV bekommt und vom Amt zu viel Geld überwiesen bekommt? Was müssen Sie zurückzahlen und was nicht?

Hierbei gibt es zunächst keine klare Antwort. Vor allem ist entscheidend, warum Sie zu viel Geld bekommen haben.

Hierbei unterscheiden wir zwischen 3 Fällen:

1. 
Ihr Anspruch wurde vom Amt falsch berechnet, obwohl Sie alle Angaben fristgerecht und korrekt gemacht haben.

Hierbei kommt es stark darauf an, ob Ihnen der Fehler hätte auffallen müssen. Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Zahlungseingänge zu kontrollieren. Angenommen Sie würden plötzlich 4.600€ Hartz IV im Monat bekommen, weil der Sachbearbeiter zu viele Nullen eingetippt hat, sollte jedem Laien klar sein, dass hier ein Fehler vorliegt. Diesen Fehler müssen Sie melden und das zu viel bekommene Geld zurückzahlen.

Anders ist es bei Berechnungsfehlern, die einem Laien nicht direkt auffallen. Beispielsweise wenn irgendeine Ihrer Angaben vom Sachbearbeiter übersehen wurde und Sie dadurch geringfügig mehr Geld bekommen haben. In dem Fall dürfen Sie das Geld behalten. Was man Ihnen zumuten kann und nicht, ist oft ein heikles Streitthema, das Sie im Zweifel immer mit einem Anwalt klären sollten.

2. Sie haben plötzlich weniger Anspruch, doch das Amt war zu langsam die Zahlung fristgerecht anzupassen.

Angenommen es ändert sich etwas an Ihrer Situation und dadurch sinkt Ihr Anspruch. Sie melden die Änderung fristgerecht, aber weil das Amt mit der Bearbeitung nicht schnell genug hinterher kommt, bekommen Sie für ein oder zwei Monate zu viel Geld. In dem Fall darf das Amt einen Teil des Geldes zurückfordern. Einen Teil davon dürfen Sie aber behalten.

3. Sie haben durch falsche Angaben, oder missachtung Ihrer Meldepflicht zu viel gezahlt bekommen

Wann immer sich etwas an Ihrer Situation ändert, sind Sie verpflichtet, dies zu melden. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß abzugeben. Tun Sie das nicht und bekommen deshalb zu viel Geld, darf das Amt natürlich sämtliche zu viel gezahlte Beträge zurückverlangen. Wenn man Ihnen weiterhin nachweisen kann, dass Sie absichtlich falsche Angaben gemacht machen, um mehr Geld zu bekommen, kann es sogar passieren dass Ihre Leistungen gekürzt werden, oder Sie Ansprüche verlieren.

Natürlich können Sie immer Widerspruch einlegen, wenn Sie glauben, ungerecht behandelt zu werden. In dem Fall helfen wir Ihnen natürlich weiter und zeigen Ihnen, welche Ansprüche Sie wirklich haben.


Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Telefon: 07835 - 54740
E-Mail: info@ra-scheid.de

zur Übersicht