Gefängnisstrafe fürs Schwarzfahren?

Seit dem 1. Juli 2015 wurde das Bußgeld für Schwarzfahren in Bus und Bahn auf 60€ erhöht. Dabei sollten Sie unbedingt wissen, dass es sich beim Schwarzfahren nicht – wie von Vielen angenommen – um eine Ordnungswidrigkeit handelt, sondern um eine handfeste Straftat. Somit kann schon beim ersten Delikt eine Anzeige erstattet werden. Eine Gefängnisstrafe wird in der Regel dabei nur verhängt, wenn andere Straftaten miterfüllt werden. Beispielsweise wenn der Kontrolleur noch beleidigt, oder tätlich angegriffen wurde. Al­ler­dings wird dann Ersatzhaft angeordnet, wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird oder nicht ge­zahlt werden kann.

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