Droht Ihnen eine Abmahnung wegen eines Facebook Like-Button?

Der Like-Button von Facebook auf Webseiten sorgt schon seit Längerem für Aufregung unter Datenschützern. Mit diesem Plugin sammelt Facebook haufenweise Daten von nichtsahnenden Webseitenbesuchern. Denn den meisten Nutzern (und sogar vielen Webseitenbetreibern) ist nicht klar, was überhaupt passiert, wenn sich Social Media Plugins auf Webseiten, wie Blogs und Online-Shops befinden.

Was macht eigentlich ein Social Media Plugin?

Die Idee dahinter hört sich harmlos an. Interessante Beiträge und Artikel können von Webseitenbesuchern direkt mit Freunden via diverser Social Media Plattformen verbreitet werden.

Doch im Hintergrund passiert Folgendes: Sobald sich Ihr Browser automatisch bei Ihren sozialen Medien anmelden kann (Das ist bei den meisten Nutzern der Fall) und sich auf einer Webseite dieses Plugin befindet, verbindet sich Ihr Browser mit dem Plugin unter Ihrem Facebook-Account. Das gilt natürlich auch für Twitter, Google+ und so weiter.

Das bedeutet, dass Facebook jetzt ganz genau weiß, auf welchen Webseiten Sie sich sonst so herumtreiben, was Sie dort machen und wie lange Sie sich dort aufhalten. Wann immer Sie also irgendwo ein Facebook Plugin sehen, sollte Ihnen klar sein, dass Facebook ganz genau weiß, was Sie gerade machen. Diese Daten werden dann genutzt, um verschiedenste persönliche Daten, wie zum Beispiel Vermögenssituation, Beziehungsstatus und sogar Ihre aktuelle Gefühlslage zu ermitteln. Das soll Werbepartnern helfen.

Nebenbei werden diese Daten auch erhoben, wenn Sie keinen entsprechenden Account bei diesen Plattformen haben.

Datenschützer versuchen schon seit Langem dagegen vorzugehen, weil diese Daten ohne das Einverständnis (Und oftmals sogar ohne das Wissen) der Webseitenbesucher erhoben werden. Jetzt kam vom Landgericht Düsseldorf ein erstes Urteil.

Das Gericht hat entschieden, dass das Einbinden von Facebook Plugins, die die Daten der Besucher einer Website ungefragt an Facebook übertragen, nicht erlaubt sind.

Das LG Düsseldorf argumentiert damit, dass diese Plugins sämtliche Nutzerdaten ungefragt und ohne das Wissen der Besucher direkt an Facebook übertragen und dort ausgewertet werden. Es ist keine Zustimmung des Nutzers nötig und genau das ist rechtswidrig. Ein weiterer Kritikpunkt des Gerichts ist, dass man nicht einmal einen Account auf entsprechender Plattform braucht, damit diese Daten erhoben werden. Jeder Webseitenbesucher wird also genau von Facebook vermessen. Ob dieser das will oder nicht.

Wie sollten Webseitenbetreiber jetzt reagieren?

Noch ist leider nichts definitiv entschieden und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wäre also denkbar, dass ein höheres Gericht das Ganze anders sieht. Im Moment müssen Sie also noch nicht reagieren.

Sollte sich dieses Urteil aber durchsetzen, würde das für Sie bedeuten, dass Sie Ihre Datenschutzerklärung um ein paar Punkte ergänzen müssen. Es wäre auch denkbar, dass diese Plugins nicht mehr verwendet werden dürfen und Sie auf eine Alternative umsteigen müssen, die keine Nutzerdaten erhebt und weitergibt.


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