Schlechte Schulnoten - Klage vor Gericht?

Was können Sie als Eltern tun, wenn Ihr Kind in der Notenvergabe ungerecht behandelt wird?

Schlechte Schulnoten können das Kind in seiner Karrierewahl schwer beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, dass die Noten möglichst gerecht vergeben werden. Einen Rechtsanspruch auf Änderung einer einzelnen Note oder auf Wiederholung einer Ar­beit gibt es in der Regel nicht. Hat die ganze Klasse beim Test schlecht ab­ge­schnit­ten, sind Wiederholungen der Klassenarbeit möglich. Sollte es mit dem Lehrer keine Einigung geben, kann die Schulaufsicht und das Kultusministerium eingeschaltet werden.

Wichtig: Natürlich kann es manchmal sein, dass das Kind mit einem bestimmten Lehrer, oder einem bestimmten Schulfach nicht zurechtkommt. In diesem Fall ist es nicht immer leicht, schlechte Noten anzufechten. Sollte es Hinweise geben, dass ein Lehrer das Kind gezielt schlecht behandelt, müssen dafür Beweise gesammelt werden. In dem Fall können Sie natürlich dagegen vorgehen.

Sollte eine einzelne schlechte Note einen zukünftigen Bildungsweg verhindern, kann man unter Umständen von einer „einseitigen Nichtbegabung“ sprechen, die der Klassenlehrer im Empfehlungsschreiben anspricht. Hat das Kind beispielsweise generell gute Noten, aber in Sport eine Fünf, kann trotzdem eine Empfehlung für ein Gymnasium ausgesprochen werden, wenn der Lehrer dies für richtig hält.

Hier sollten Sie als Eltern im Zweifel Kontakt zum Lehrer aufnehmen und dies mit ihm besprechen.

Daneben gibt es die formlose Beschwerde und den formellen Widerspruch zur No­te­nan­fech­tung. Zeugnisse, die über das Versetzen oder den weiteren Bildungsweg entscheiden, sind tatsächlich Verwaltungsakte. Dagegen können Eltern oder volljährige Schüler innerhalb ei­nes Monats Widerspruch einlegen. Dann muss die zuständige Behörde die Recht- und Zweck­mä­ßig­keit des Zeugnisses nachprüfen.

Achtung: Ohne Anwalt wird man diesen Antrag kaum richtig und ausreichend begründen können. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann man innerhalb der entsprechenden Frist vor das zuständige Ver­wal­tungs­ge­richt gehen und Klage erheben. Dies sollte man sicherlich nur bei äußerst schwer­wiegen­den Fällen tun. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, gerichtliche Überprüfungen vor­neh­men zu lassen.

Bei sämtlichen Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail, oder rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an!


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