Gericht entscheidet gegen Abo-Fallen

Wahrscheinlich kennt jeder diese Masche: Es wird einem etwas gratis zum „Testen“ angeboten, man freut sich über das Angebot und schon wenige Wochen später fliegen die ersten Rechnungen ins Haus und man ist sich keiner Schuld bewusst. Die typische Abo-Falle. Dieses Konzept wollte auch der Internetriese Amazon nutzen und wollte mit einer kostenlosen Probemitgliedschaft für dessen Premiumdienst Amazon-Prime mehr Kunden in eine Bezahlfalle locken. 

Doch dem schiebt das OLG Köln jetzt einen Riegel vor. Nach einer Entscheidung vom 03.02.2016 darf Amazon für Prime-Abos mit kostenlosem Probemonat kein Bestellbutton mit der Aufschrift "jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" verwenden. 

Firmen müssen bei einem Bestellbutton nach Auffassung des Gerichts Kunden ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hinweisen. Es darf nicht irreführend sein. Amazon hatte mit der Aufschrift geworben, "jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" das reicht nicht aus. 

Wenn der Gratisprobemonat ohne Kündigung zum kostenpflichtigen Abo wird, ist Vorsicht geboten. Das gilt auch für Anbieter, die die Zahlungsverpflichtung eindeutig herausheben müssen. 

Ergebnis:

Auch für Anbieter von Abonnements und kostenpflichtigen Leistungen gilt: Bestellbutton darf nicht irreführend sein, Gesamtpreis muss genannt werden und Zweifel müssen komplett ausgeräumt werden. Die Tendenz ist eindeutig: Verbraucherschützer setzen sich immer weiter durch.


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