Aufatmen: SIM-Kartenpfandklausel ist unzulässig

Mobilfunkanbieter lassen sich leider immer neue Methoden einfallen, ihren Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ihre neueste Methode ist das Erheben eines SIM-Kartenpfandes.

So kann es einem Neukunden passieren, dass er bei Vertragsabschluss Pfandgeld für die Sim-Karte hinterlegen muss. Die Kosten liegen meistens zwischen 10€ und 30€.

Der Nutzer soll das Geld zurück erhalten, wenn er bei Vertragsende die SIM-Karte binnen 3 Wochen einschickt. In manchen Fällen kam es auch dazu, dass der Nutzer dieses Geld nicht im Voraus, sondern bei Ablauf des Vertrages zahlt, sofern er die SIM-Karte nicht einschickt.

Der Anbieter hofft darauf, dass die Nutzer das Einschicken vergessen und sackt sich so ein hübsches Sümmchen ein.

Glücklicherweise hat das Oberlandesgericht Schleswig diese Machenschaften verboten. Das Gericht begründet das Urteil darauf, dass der Mobilfunkanbieter keinerlei Interesse an den Wiedererhalt der Karte hat, da diese sowieso vernichtet werden.

Außerdem ist es für Mobilfunkbetreiber unzulässig, eine so genannte „Nichtnutzungsgebühr“ zu erheben. Diese sollte erhoben werden, wenn der Nutzer für einen gewissen Zeitraum (beispielsweise 3 aneinandergereihte Monate) keine Anrufe tätigt, oder SMS versendet. Auch dies ist nicht erlaubt!

Weiterhin ist es nicht erlaubt, eine Gebühr für Papierrechnungen zu erheben. Viele Anbieter verlangen für eine Papierrechnung, die Sie auf dem Postweg erhalten eine Gebühr von 1.50€. Stattdessen sollen Sie ihre Rechnungen kostenlos im Internet einsehen können.

Natürlich ist auch dies nur Geldmache und nicht rechtens.

 

Was für Sie wichtig ist:

Wenn Sie bei einem Mobilfunkanbieter solche Klauseln und Gebühren entdecken sollten, zahlen Sie diese unter keinen Umständen!

Weiterhin können Sie bereits gezahlte Beträge vom Betreiber zurück verlangen, da diese zu Unrecht erhoben wurden.

Sollten Sie einmal Zeuge eines solchen Vorfalls gewesen sein, oder gar selbst Opfer einer solchen Machenschaft sein, nehmen Sie am besten sofort Kontakt zu uns auf und wir kümmern uns um alles Weitere!

Bei sämtlichen Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail, oder rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an!


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Telefon: 07835 - 54740
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