YouTube Videos auf Ihrer Webseite einbinden - Was ist erlaubt?

YouTube Videos auf Ihrer Webseite einbinden - Was ist erlaubt?

Unter Umständen Rechte können verletzt werden, wenn man ein YouTube-Video auf Facebook oder in einem Blog, oder der eigenen Webseite teilt.

Grundsätzlich dürfen Youtube-Videos zunächst eingebunden werden. Das bloße Einbinden stellt keine Urheberverletzung dar, sofern folgende Bedingungen erfüllt werden:

1. Es dürfen keine „neuen“ Zuschauer erreicht werden, die das Video nicht ohnehin schon auf YouTube hätten sehen können.

Das bedeutet, dass beispielsweise keine Videos eingebunden werden dürfen, die aus irgendwelchen Gründen das Video nicht auf Youtube anschauen können. Das können zum Beispiel Musikvideos sein, die in Deutschland gesperrt wurden, jedoch in den USA frei zugänglich sind. In diesem Fall läge eine Urheberrechtsverletzung vor.

2. Es darf keine neue Technik verwendet werden.

Das heißt, dass Sie das Video in dem Zustand, wie es ist, einbinden dürfen. Es dürfen aber keine Zusammenschnitte erfolgen, oder Wasserzeichen entfernt, oder hinzugefügt werden.

Beim gewöhnlichen Einbinden eines öffentlichen YouTube-Videos sind diese Bedingungen in der Regel erfüllt.

Wer aber illegale Videos einbindet, verletzt das Urheberrecht. Im gewerblichen Bereich kann es allerdings schnell Probleme geben: Wenn z.B. ein gewerbliches Video ohne Einwilligung des Unternehmens auf die Videoplattform gelangt, darf dies nicht verwendet werden. Immer wieder gibt es auch Probleme bei Spielfilmen, die ohne Erlaubnis des Rechteinhabers hochgeladen wurden.

Bei sämtlichen Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail, oder rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an!


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