Webseitenbetreiber haften für strafbare Inhalte

Wenn Sie eine Webseite betreiben, ist Ihnen wahrscheinlich klar, dass Sie auch für alle Inhalte, die Sie selbst veröffentlichen im Zweifelsfall haften müssen. Doch wie verhält es sich mit Kommentaren von Nutzern, oder Forumsbeiträgen? Hier ist zunächst auch der Webseitenbetreiber der Verantwortliche, selbst wenn er zunächst nichts für den Kommentar kann.

Wird ein Webseitenbetreiber auf rechtsverletzende Inhalte hingewiesen, muss er reagieren und beanstandete Beiträge eventuell löschen. Kommt er Beschwerden nicht innerhalb einer an­ge­mes­se­nen Frist nach, können Unterlassungsansprüche und teure Ab­mah­nun­gen die Fol­ge sein.

Auch muss der Webseitenbetreiber dafür sorgen, dass derselbe oder vergleichbarer Kom­men­tar nicht einfach wieder in das Forum eingestellt wird. Lässt man auf seiner Website Kom­men­ta­re zu, sollte man also zumindest in der Lage sein, schnell zu reagieren. Ob dann ein Straftatbestand vorliegt, wird im Zweifel erst vor Gericht entschieden. Dennoch kann es schnell zu einem Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft kommen und unangenehmen Be­such von Ermittlern geben.

Sollten Sie als Betreiber Opfer von illegalen Kommentaren werden, können Sie Anzeige erstatten und Schadensersatz fordern. In besonders schweren Fällen, muss der Netzbetreiber die passenden Kontaktdaten zur IP-Adresse herausgeben.

Denn selbst mit der Benutzung von Pseudonymen hinterlässt der Nutzer Spuren im Internet.

Bei sämtlichen Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail, oder rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an!


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