VW Skandal: Können Sie Schadensersatz fordern?

Am 12.05.2016 ist erneut eine Klage gegen einen VW-Händler gescheitert. Das Landgericht Frankenthal urteilte, dass aufgrund des Skandals um die Manipulationssoftware zwar ein erheblicher Schaden entstanden sei, eine Rückabwicklung des Kaufs aber dennoch nicht möglich sei. Begründet wurde dies, da der VW Konzern ankündigte, bis Ende 2016 die betroffenen Fahrzeuge nachzubessern. Das Gericht entschied, dass es für den Käufer zumutbar sei, so lange zu warten.

Käufer muss bis Ende 2016 Nachbesserung zulassen

Mit den manipulierten Abgaswerten liege zwar ein erheblicher Mangel am Fahrzeug vor, doch da VW verspricht, den Mangel bis Ende 2016 zu beheben, liege beim Kläger kein triftiger Grund vor, schon vorzeitig vom Kauf zurückzutreten. Dem Käufer sei ein Warten bis Jahresende zumutbar, da dieser keine wichtigen Gründe vorgetragen hatte, wieso ebendies nicht zumutbar sein sollte.

Leider sieht es auch für andere Kläger bisher schlecht aus. Mit einer Ausnahme wurden bisher alle Verfahren um den Abgasskandal zugunsten des VW Konzerns entschieden. Ein Kläger bekam jedoch zunächst einmal Recht, weil dieser als Hauptargument darlegte, zum Händler gesagt zu haben, dass er unbedingt ein Fahrzeug mit niedrigen Abgaswerten haben wollte und dann einen manipulierten VW empfohlen bekam, den er dann auch kaufte. Hier gibt es jedoch noch keine endgültige Entscheidung, da der betreffende Händler mit Unterstützung von VW in Berufung gehen möchte.


Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Telefon: 07835 - 54740
E-Mail: info@ra-scheid.de

zur Übersicht