Quietschendes Doppelbett: Richterin war Ohrenzeugin

Das ist wirklich ärgerlich! Stellen Sie sich vor, Sie haben in einem Möbelhaus ein sehr teures Bett gekauft, doch müssen feststellen, dass Sie darin nicht schlafen können. Haben Sie einen Anspruch darauf, vom Kauf zurückzutreten und Ihr Geld wieder einzufordern? So erging es einem Ehepaar aus Königswinter, das ein neues Bett im Wert von 4.547,00€ gekauft hatte.  Denn das Bett hatte einen Haken: Es quietschte bei jeder noch so kleinen Bewegung so fürchterlich laut, dass ein geruhsamer Schlaf darin undenkbar war.

Zuvor waren alle Versuche des Möbelhauses, die Geräuschursache zu beseitigen, ergebnislos verlaufen, so dass die Eheleute vom Kauf zurücktraten. Doch das Möbelhaus wollte das Bett nicht zurücknehmen.

Obwohl es sehr teuer war, konnten sie sich im Bett nicht bewegen, ohne dass massiv störende Geräusche kamen. Die Richterin machte einen Ortstermin. Die Eheleute mussten sich in das Bett legen und die Richterin überzeugte sich, dass das Bett für die gewöhnliche Verwendung des Schlafens nicht geeignet war. Ein Käufer darf darauf vertrauen, dass er in seinem Bett ungestört schlafen kann.

 

Was für Sie wichtig ist:

Wenn Sie etwas kaufen, das seinen Zweck (Wie zum Beispiel das Schlafen in einem Bett) nicht erfüllt, haben Sie Anspruch darauf, vom Kauf zurück zu treten und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.

Bei sämtlichen Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail, oder rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an!


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