Oberlandesgericht Naumburg urteilt über Definition von „Schrittgeschwindigkeit“

Im Alltag gibt es Regeln, die sich eingebürgert haben, aber dennoch unterschiedlich definiert werden. Ein Beispiel hierfür ist der Begriff „Schrittgeschwindigkeit“, welcher nun vom Oberlandesgerichts Naumburg in einem Gerichtsbeschluss definiert wurde (Az.: 2 Ws 45/17). Grund hierfür war ein Autofahrer, welcher mit einer zu hohen Geschwindigkeit erwischt wurde.

Der Fall

Weswegen sich das Oberlandesgericht Naumburg mit dieser Frage beschäftigen musste, hat folgenden Grund: Ein Autofahrer sollte Schrittgeschwindigkeit fahren und war mit 42 km/h unterwegs. Das Amtsgericht berief sich auf eine Geschwindigkeitsüberhöhung von 27 km/h und verhängte dafür ein Bußgeld. Nach dessen Ansicht war die Schrittgeschwindigkeit bei 15 km/h angesetzt. Doch das war zu viel wie die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Naumburg, nun entschied. Damit wurde das vorige Urteil aufgehoben, da die Berechnung des Bußgeldes deswegen nicht richtig stattfinden konnte.

Das Urteil

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Naumburg sei die Schrittgeschwindigkeit nämlich bei 4 bis 7 km/h anzusiedeln, auf keinen Fall über 10 km/h. Wer schneller als das fährt hat die Toleranzgrenze definitiv überschritten und müsse dann mit einem Bußgeld rechnen.

Bußgeldkatalog: diese Strafen drohen

Wer eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts mit einem PKW begeht und dabei erwischt wird muss mit einem Bußgeld von mindestens 10 Euro (bis 10 km/h) rechnen. Ab 21 km/h gibt es mindestens einen Punkt in der Flensburger Kartei und das Bußgeld liegt schon bei 70 Euro. Ab 26 km/h drohen ab 80 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot, wenn der Fahrer zwei Mal innerhalb eines Jahres erwischt wurde.

Innerorts mit einem PKW kostet die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h 15 Euro. Ab 21 km/h drohen 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ab 26 km/h sind es schon ab 100 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, wenn man zwei Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht.

Der gesamte aktuelle Bußgeldkatalog 2018 kann auf bussgeldkatalog.org eingesehen werden.


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