Neues Urteil: Wer haftet bei illegaler Nutzung des Internets?

Wer haftet eigentlich dafür, wenn man wegen illegalem Herunterladen von Musik und Filmen abgemahnt wird? 

Nach aktueller Rechtslage steht der Täter in der Haftung und nicht – wie früher – der Inhaber des Internetanschlusses. 

Ganz neu hat das OLG München am 14.01.2016 wieder einmal entschieden, dass Eltern möglicherweise haften, wenn Kinder Musik herunterladen. 

In einer Internettauschbörse hat das Kind ein Musikalbum heruntergeladen. Die Eltern waren nicht bereit, den Namen des Kindes zu nennen. Der besondere Schutz von Ehe und Familie aus Art. 6 Grundgesetz hilft nicht weiter. Das betrifft im Übrigen auch das Einstellen eines Musikalbums in eine Internettauschbörse. 

Nennen die Eltern den Namen des Kindes nicht, wird die "Täterschaft" der Anschlussinhaber, also der Eltern vermutet. 

Der Anschlussinhaber kann sich also nur durch konkrete Angaben entlasten. 

Ergebnis:

Kommt eine Abmahnung von Anwälten in Urheberrechtsfällen, die häufig sehr teuer sein können, sofort zum Anwalt. Die Rechtslage ist häufig sehr schwierig und muss genauestens überprüft werden. In vielen Fällen kann dann auch ein außergerichtlich besseres Ergebnis erreicht werden, um teure gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. 


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