Ihr zuverlässiger Partner – Für Sie kostenlos!

Viele Menschen scheuen sich davor, einen Anwalt einzuschalten, der für ihr gutes Recht kämpft, da sie Angst vor horrenden Honorarkosten haben. Das hält leider auch viele Menschen davon ab, rechtliche Schritte vorzunehmen, obwohl sie ganz klar im Recht sind.

Aus diesem Grunde möchten wir Ihnen kurz und verständlich erklären, wann unser Rechtsbeistand für Sie kostenlos ist:

 

1. Sie haben eine Rechtschutzversicherung

Die genauen Bedingungen einer Rechtschutzversicherung sind oftmals sehr undurchsichtig und für jemanden, der sich in seinem Alltag um viele andere wichtige Dinge kümmern muss, oft schwer zu durchschauen.

Grundsätzlich unterscheiden sich die Versicherer nur kaum von einander. Jedoch sollten Sie auf ein Merkmal ganz besonders achten: Die Selbstbeteiligung.

Manche Versicherer verlangen horrende Selbstbeteiligungen von 150€ und manchmal sind sogar bis zu 500€ möglich! Das sind Beträge, die Sie trotz Versicherung bezahlen müssen und daher viele Versicherte davon abhält, für ihr Recht zu kämpfen, obwohl sie versichert sind.

Wählen Sie also bestenfalls eine Versicherung, mit möglichst niedriger Selbstbeteiligung, damit Ihr Anwalt immer für Sie da ist, wenn Sie eine Frage haben, oder einen Beistand brauchen. Denn dazu sind Ihr Anwalt und Ihre Versicherung da.

Manche Automobilclubs bieten ihren Mitgliedern besondere Rechtschutzversicherungen an, bei denen Sie keinerlei Selbstbeteiligung haben.

Was Sie unbedingt wissen müssen

Bei jeder Rechtschutzversicherung haben Sie freie Anwaltswahl! Auch wenn die Versicherer es nicht gerne zugeben, können Sie zu jedem Anwalt Ihrer Wahl gehen und dessen Kosten von der Versicherung tragen lassen. Dies steht meist im Kleingedruckten, da dies nicht immer im Interesse der Versicherung ist.

Nehmen Sie zusätzlich Abstand von den versicherungseigenen „Anwaltshotlines“, wo sie schnell und kostenlos eine vorläufige „Beratung“ bekommen sollten. Viele unserer Mandanten berichten davon, dass diese Hotlines ihnen von einem Anwalt abgeraten haben, obwohl sie voll und ganz im Recht waren. Manche erklären sich diese unzureichende Beratung darin, dass es möglicherweise das Ziel dieser Hotline ist, den Mandanten von seinem Vorhaben abzubringen, damit die Versicherung nichts zahlen muss. Das ist natürlich nicht in Ihrem Sinne!

Generell sollten Sie sich auch die Frage stellen, ob ein versicherungseigener Anwalt zu 100% für Ihr Recht kämpfen möchte, oder ob er möglicherweise ganz andere Interessen vertritt.

 

2. Staatliche Prozessbeihilfe

Jeder Bürger hat das Recht auf einen ordentlichen und zuverlässigen Rechtsbeistand, der für Ihr Recht kämpft. Viele Menschen schrecken jedoch davor zurück, einen Anwalt einzuschalten, weil sie sich ihn nicht leisten können. Hier greift eine staatliche Förderung ein, die Sie bei den Prozesskosten entweder unterstützt, oder diese auch ganz für Sie trägt.

Hier finden Sie genaue Informationen, wie Sie die staatliche Prozesskostenbeihilfe in Anspruch nehmen können: LINK

 

3. Sie trifft keine Schuld

Sollten Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall einen Anwalt zu Rate ziehen müssen, werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung getragen. Außerdem zahlen Sie nichts, wenn Sie in strafrechtlichen Prozessen freigesprochen werden. In diesem Falle übernimmt der Staat die Kosten.

 

Deshalb sollten Sie sich bei allen Rechtsfragen an den Anwalt Ihres Vertrauens richten.                                                           

Natürlich steht Ihnen Ihr Anwaltsbüro Scheid jederzeit mit Tat und Rat zur Seite. Wenn Sie sich in jeglichen rechtlichen Fragen unsicher sein sollten, können Sie uns jederzeit kostenlos anrufen und wir beraten Sie gerne.

So können Sie uns kostenlos und unverbindlich erreichen: 

Telefon: 07835/54740
E-Mail: info@ra-scheid.de

 

Ihr Anwaltsbüro Scheid

 


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