Geblitzt? Was nun?

Wenn der Bußgeldbescheid im Briefkasten ankommt, ist das für viele Autofahrer einfach nur ärgerlich. Doch manchmal geht es um hohe Strafen  und vielleicht sogar einem Fahrverbot, das Sie den Job kosten könnte. Doch oft sind diese Bußgeldbescheide gar nicht gültig, da sie fehlerhaft sind. Das passiert deutlich öfter, als Sie vielleicht denken und in dem Falle wären Sie aus dem Schneider.

Zur Geschwindigkeitsüberwachung auf den Straßen bedient sich die Polizei unterschiedlicher Geräte und Techniken.

Dazu gehören Lasergeräte wie das des Herstellers LEIVTEC. Es handelt sich um ein Gerät, das im Rahmen der mobilen Messung eingesetzt wird. Mit Hilfe eines Lasersenders wird nach dem Laufzeitprinzip der Abstand zu einem Fahrzeug ermittelt und aus der Abstandserklärung über den Zeitwert die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt. Das Messgerät ist mit einer digitalen Kamera ausgestattet, die die Messung dokumentiert. Da die Messung digital verläuft wird kein „Blitzer“ deutlich und die Messung erfolgt in der Regel unbemerkt.

Alle Messgeräte, die zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs eingesetzt werden, müssen zugelassen und geeicht sein. Die Zulassung obliegt der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).

Aktuell gibt es Anhaltspunkte dafür, dass beim Messgerät Leivtec XV3 ein Verbindungskabel zwischen Rechnereinheit und Bedien-/Funkempfänger eingesetzt wurde, dessen Länge nicht den Angaben der Zulassung durch die PTB entspricht. Werden längere Kabel verwendet, so entsprechen die Messgeräte nicht mehr der Gerätezulassung durch die PTB.

Auf entsprechende Hinweise von erfahrenen Verkehrsanwälten haben auch die Gerichte diesen Fehler erkannt und in der Folge Bußgeldverfahren gegen Betroffene eingestellt, weil kein standardisiertes Messverfahren mehr vorliegt.

Sind Sie Betroffener einer solchen Lasermessung und erhalten Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer angeblich gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung, sollten Sie diesen nicht einfach hinnehmen.

Lassen Sie diesen Bußgeldbescheid von uns als Verkehrsrechtler überprüfen. Viele Geschwindigkeitsmessungen sind unbrauchbar und weisen Mängel auf. Dies ist vielen betroffenen Fahrern nicht bekannt.

Aus diesem Grund prüfen wir gerne Ihren Bußgeldbescheid auf Gültigkeit. Da die Messungen oft fehlerhaft, oder mit Protokollfehlern gespickt sind, haben Sie in jedem Fall gute Chancen, straffrei davon zu kommen. Wir unterstützen Sie dabei!


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